Slide background
Slide background
Slide background

FAQ – Antworten auf Ihre Fragen

 

2-Phasen-Ausweis

Wer einen Lernfahrausweis der Kat. B (Personenwagen) und/oder Kat. A (Motorrad) beantragt, erhält den Führerschein auf Probe.
In der 3-jährigen Probezeit soll in den ersten 6 Monaten nach der Führerprüfung der erste obligatorische Weiterbildungstag und danach, spätestens vor Ablauf der 3 jährigen Frist der zweite Weiterbildungstag absolviert werden. Danach wird auf Gesuch hin der "Unbefristete Führerausweis" abgegeben.

Beim ersten Führerausweisentzug innerhalb der Probezeit, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr, also statt 3 sind es dann 4 Jahre.

Beim zweiten Führerausweisentzug innerhalb der Probezeit wird der Ausweis entgültig entzogen. Nach einer Wartefrist von einem Jahr und einem verkehrspsychologischem Gutachten, kann ein neuer Anlauf gemacht werden. Das heisst, man muss eine neue Theorieprüfung, den VKU wiederholen und eine neue praktische Führerprüfung machen, und hat wieder 3 Jahre Probezeit!!!!

Was bedeutet "Führerausweis auf Probe"

Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben.

Was muss ich tun, um einen unbefristeten Ausweis zu erhalten?

Sie müssen die vorgeschriebene Weiterausbildung besuchen und dürfen keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen, die zu einer Annullierung der Fahrberechtigung führen.

Ausserdem müssen Sie bei dem an Ihrem Wohnort zuständigen Strassenverkehrsamt frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe ein Gesuch um die Erteilung eines unbefristeten Führerausweises einreichen. Das Gesuchsformular erhalten Sie vom Kursveranstalter, bei dem Sie den ersten Kurstag besuchen.

Muss eine Prüfung abgelegt werden?

Nein, der Besuch des Kurses wird bestätigt.

Was geschieht wenn ich einen oder beide Kurstage nicht besuche?

Wer die Weiterausbildung während der Probezeit nicht absolviert, verliert die Fahrberechtigung. Lediglich in Härtefällen kann eine Nachfrist angesetzt werden.

Fristen und Voraussetzungen

Wann muss ich diese WAB (Weiter- Aus- Bildung) besuchen?

Erster Kurstag innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des Führerausweises. Der zweite Kurstag findet nach dem ersten, bis spätestens zum Ablauf der 3-jährigen Probezeit statt.

Wann muss der erste Kurstag besucht werden?

Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. (Art. 27b Abs. 1 VZV)

Wann muss der zweite Kurtag besucht werden?

Der zweite Kursteil muss nach dem ersten Kursteil und innerhalb von drei Jahren seit dem Ausstellungsdatum des Führerausweises auf Probe besucht werden. (Art.24b Abs.1 und Art.27d Abs.1 Satz 1 VZV)

Kann ich den 2. Kurstag zuerst besuchen?

Da der zweite Kurstag auf den Erkenntnissen des ersten Kurstages aufbaut, darf er nicht vor dem Ersten besucht werden.

Kosten und Unterlagen

Was kostet die WAB (Weiter- Aus- Bildung)?

Sie müssen mit Kosten im Gegenwert von ca. 8 Lektionen bei einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin rechnen (ca. 700 - 800 CHF). Wenn dadurch ein kleinerer Blechschaden verhindert werden kann (ein verbeulter Kotflügel kostet rasch soviel), hat sich die Investition bereits gelohnt.

Was muss ich zum Kurs mitnehmen?


Am ersten Kurstag, ein betriebssicheres und eingelöstes Fahrzeug.
Am zweiten Kurstag wird das Fahrzeug von Drive Z zur Verfügung gestellt.

Kursanbieter und Kursinhalte

Was beinhaltet die obligatorische Weiter- Aus- Bildung (WAB)?

Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist erwiesenermassen die Unfallhäufigkeit der Neulenkenden besonders hoch.

Am ersten Kurstag werden das Bewusstsein der Kursteilnehmenden für die eigenen Fähigkeiten und der Umgang mit Risiken thematisiert. Mittels Unfallanalysen werden einerseits verschiedene Unfallursachen, andererseits aber auch die straf- und massnahmerechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen aufgearbeitet. Die Kursteilnehmenden sollen zudem auf einem für den übrigen Strassenverkehr nicht zugänglichen Platz gefahrlos erkennen und erleben, warum sie nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten sollen und wie sie diese vermeiden können.

Am zweiten Kurstag absolvieren alle Kursteilnehmenden eine so genannte Feedbackfahrt, auf der sie vom Moderator und weiteren Kursteilnehmenden begleitet werden. Im Anschluss daran geben die mitfahrenden Kursteilnehmenden dem Fahrzeugführer oder der Fahrzeugführerin Rückmeldungen zum Fahrstil. Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin wird so in die Lage versetzt, kritische Äusserungen von meist Gleichaltrigen mit dem Selbstbild zu vergleichen. Dadurch wird die Bereitschaft erhöht, die Fremd- und die Selbsteinschätzung in Einklang zu bringen. Am zweiten Kurstag vertiefen die Kursteilnehmenden zudem die Kenntnisse über umweltschonendes und energiesparendes Fahren, die sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben.

Wer bietet mir diese Kurse an?

www.2pa.ch
Kontakt-Telefon +41 56 200 00 60

Was mache ich am 1. Kurstag?

Anhand von Unfallbeispielen werden deren verschiedene Ursachen, aber auch die straf- und massnahmerechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert. Zudem erkennen und erleben Sie auf einem für den übrigen Strassenverkehr nicht zugänglichen Platz, warum Sie nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten sollen und wie Sie diese vermeiden können. (Art. 27c Abs. 1 Bst. a VZV)

Was macht man am 2. Kurstag?

Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine sog. Feedbackfahrt. Die jeweils mitfahrenden andern Kursteilnehmenden geben Rückmeldungen zu Ihrem Fahrstil. Dadurch sollen Differenzen zwischen der Selbst- und der Fremdeinschätzung aufgezeigt und anschliessend ausgeräumt werden. Ergänzend vertiefen Sie die Kenntnisse über eine umweltschonende und partnerschaftliche Fahrweise, die Sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben.(Art. 27c Abs. 1 Bst. b VZV)

Muss ich beide Kurstage bei demselben Veranstalter besuchen?

Nein, aber es ist empfehlenswert da die Kurstage besser aufeinander abgestimmt sind.

Wieviele Personen sind an einem Kurs?

Gruppen von 6 bis 12 Personen.

Fahrzeuge

Kann ich den Kurs auch mit dem Motorrad besuchen?

Ja, Anmeldung unter:
www.2pa.ch
Kontakt-Telefon +41 56 200 00 60

Muss ich die Kurse mit dem eigenen Fahrzeug besuchen?

Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen Teilnehmende, die mit verkehrsuntauglichen Fahrzeugen zu WAB-Kursen erscheinen, dürfen den Kurs damit nicht absolvieren. In diesem Fall kann der Kurs mit einem Mietfahrzeug von DRIVE Z absolviert werden, oder die Kurs-Zulassung muss aus Sicherheitsgründen verweigert werden. (VZV Art. 27a Abs. 4)

Kann ich ein Fahrzeug für die WAB (Weiter- Aus- Bildung) mieten?

Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen, der Kursveranstalter kann aber den Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen. VZV Art. 27a Abs. 4